Mit der beA-App können Sie mobil auf Ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) sowie weitere beA-Postfächer, für die Sie berechtigt sind, zugreifen. Sie können Nachrichten sowie Anhänge in allen Ordnern öffnen und lesen. Außerdem können Sie vorbereitete Nachrichtenentwürfe und elektronische Empfangsbekenntnisse über die beA-App versenden.
Für die Benutzung der App benötigen Sie zwingend ein Software-Token (beA-Softwarezertifikat), welches Sie bei der Bundesnotarkammer bestellen können. Gehen Sie dazu in den BNotK Online-Shop unter https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/produkte/bestellung-antrag-bea.
Um die App benutzen zu können, müssen Sie das Software-Token in Ihrer beA-Webanwendung für Ihr Postfach hinterlegen und mit Ihrer beA-Karte freischalten. Anschließend können Sie das Software-Token ganz einfach per QR-Code in die App übertragen.
Nach der einmaligen Einrichtung können Sie sich jederzeit mit der PIN Ihres Software-Tokens oder mit biometrischen Daten, z.B. Face-ID (Gesichtserkennung) oder Touch-ID (Fingerabdruck) in der beA-App anmelden.
Weitere Informationen finden Sie auch in der beA Anwenderhilfe unter https://handbuch.bea-brak.de.